Minimaler Wartungsaufwand und geringe Reparaturkosten

Als extrem dauerhaftes Produkt bedürfen Betonschutzwände, bedingt durch ihre Bauart, nahezu keiner Wartung im herkömmlichen Sinn.

Reparaturen nach Unfällen – eine Seltenheit

Bei den meisten Anprallereignissen – meist sogenannte „kleinere“ Unfälle – werden Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Beton in der Regel überhaupt nicht oder nur sehr gering beschädigt. Ihre volle Funktionstüchtigkeit bleibt auch ohne Reparatur weiterhin gewährleistet. So entstehen weder Staus aufgrund der Reparaturarbeiten noch die damit verbundenen weiteren „Stauunfälle“.

Entstehen nach schweren Anprallereignissen größere Schäden, ist deren Reparatur unkompliziert. Bei Betonschutzwänden in Fertigteilbauweise können einzelne Segmente besonders einfach ersetzt werden. Für Schutzwände aus Ortbeton gibt es geprüfte Reparaturverfahren, die schon 24 Stunden nach der Reparatur wieder die volle Funktionstüchtigkeit bieten.

Reparaturkosten nach „Verursacherprinzip“

Weil es nach einem leichten Anprall kaum oder sogar keine Unfallschäden an Betonschutzwänden gibt, müssen in der Folge meistens auch keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden. Zusätzlich entfällt im Gegensatz zu anderen Schutzsystemen die aufwendige Ermittlung des Unfallverursachers ebenso wie die Reparatur der Schadstelle. Das entlastet die Öffentliche Hand, denn ist der Unfallverursacher nicht zu ermitteln, zahlt der Steuerzahler.

Wartung und Pflege

Durch die „geschlossene“ Bauweise ist bei Betonschutzwandsystemen kein Grünschnitt vor und unter der dem System erforderlich. Bei nicht bepflanzten Zwischenräumen im Mittelstreifen entfällt die Grünpflege komplett. Somit sind die Kosten für Landschaftspflege rund um diese Fahrzeug-Rückhaltesysteme äußerst gering.

Dasselbe gilt auch für die Wartung: Außer einer periodischen Sichtprüfung ist keine weitere Wartung erforderlich.