Sonderelemente für spezielle Einbausituationen
Neben „einfachen“ Streckenelementen gibt es verschiedene Sonderelemente für bestimmte bauliche Situationen. Sie sind im Folgenden beschrieben:
Anfangs- und Endkonstruktionen
Die RPS 2009 fordert in Kapitel 3.3.3, dass Schutzeinrichtungen stets mit Abschlussverankerungen oder Abschlussausbildungen versehen sein müssen. Anfangs- oder Endkonstruktionen stellen eine solche, mögliche Abschlussverankerung oder -ausbildung einer Schutzeinrichtung nach ENV 1317- 4, 4.10 dar.
Dabei ist die Anfangskonstruktion definiert als der Abschluss in Fahrtrichtung am dem Verkehrsstrom entgegengesetzten Ende einer Schutzeinrichtung (EN 1317-4, 4.11). Entsprechend befindet sich die Endkonstruktion in Fahrtrichtung am Abschlussbereich in Richtung des Verkehrsstroms.
Die Anforderungen an Anfangs- und Endkonstruktionen sind in der EN 1317-4 näher definiert.
Übergangskonstruktionen
Übergangskonstruktionen verbinden verschiedene Typen von Schutzeinrichtungen. Das Regelwerk bezeichnet Übergangskonstruktionen als „Verbindung zweier Schutzeinrichtungen verschiedener Konstruktion und/oder Eigenschaft“. Sie sind laut RPS 2009, 3.3.2, dort anzuordnen, wo Schutzeinrichtungen unterschiedlicher Bauart und / oder Funktionsweise miteinander verbunden werden müssen.
Die Anforderungen an Übergangskonstruktionen sind in der EN 1317-4 näher definiert.
Übergangskonstruktion von einer Betonschutzwand aus Ortbeton zu einer Stahlschutzplanke
Übergangskonstruktion zwischen zwei verschiedenen Fertigteil-Betonschutzwänden
Übergangskonstruktion von einer Betonschutzwand aus Ortbeton zu einer Stahlschutzplanke
Anpralldämpfer
Ein Anpralldämpfer ist eine Vorrichtung zur Energieaufnahme eines Fahrzeugs an Straßen. Anpralldämpfer werden vor festen Gegenständen eingebaut, um die Heftigkeit eines Anpralls zu verringern. Anpralldämpfer können erforderlich werden, wenn sich Gefahrenstellen innerhalb eines kritischen Abstands befinden, sodass die Längen für Anfangs- und Endkonstruktionen nicht eingehalten werden können, aber durch die Anpralldämpfer ein Sicherheitsgewinn erwartet wird (RPS 2009, 3.3.4).
Die Anforderungen an Übergangskonstruktionen sind in der EN 1317-3 näher definiert.