Nicht rostende Bewehrung für nahezu unbegrenzte Lebensdauer
Die Dauerhaftigkeit ist eine wesentliche Eigenschaft von CE-kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug-Rückhaltesystemen. Betonschutzwände in Ortbetonbauweise (BSW O) fallen im Moment noch nicht in diese Kategorie. Die CE-Kennzeichnungspflicht für diese Schutzsysteme wird derzeit aber intensiv diskutiert.
Unabhängig davon wird bereits jetzt mit den „Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Betonschutzwänden in Ortbetonbauweise – Vergleichsverfahren BSW Ortbeton (VGVF BSW O 2013)“ ein mit ARS Nr. 18/2013 vom 05.09.2013 eingeführtes nationales Verfahren betrieben, in dem Nachweise zur Dauerhaftigkeit abgefragt werden.
Entsprechende, umfassende Nachweise für alle modernen BSW O-Systeme wurden in mehreren Durchgängen von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überprüft. Das Ergebnis ist durchweg positiv, denn für alle BSW O wurden zu jedem von der BASt formulierten Aspekt umfassende Antworten und Lösungen geliefert.
Die BASt hat allen Herstellern unter den Mitgliedern der Gütegemeinschaft Betonschutzwand & Gleitformbau e.V. die Dauerhaftigkeit ihrer Systeme in BSW O-Bauweise im Rahmen des Vergleichsverfahrens bestätigt.