Ausbildung zur BSW-Montagefachkraft

Seit Januar 2014 bildet die Gütegemeinschaft Betonschutzwand & Gleitformbau e. V. regelmäßig Fachleute für den Bau von Betonschutzwänden aus. Die ZTV FRS fordert entsprechend ausgebildetes Personal, um sicherzustellen, dass beim Bau sicherheitsrelevanter Straßenausstattungen immer ausreichend Sachkunde vorhanden ist.

In der Praxis muss der Auftragnehmer für den Bau von Betonschutzwänden die Fachkunde seines Personals mit entsprechenden Prüfzeugnissen nachweisen. Das ist beim Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Die Urkunde darf nicht älter als 4 Jahre sein.

Zur Ausbildung der „Montagefachkräfte“ – so der Fachbegriff – hat die Gütegemeinschaft Betonschutzwand & Gleitformbau einen Lehrgang entwickelt, in dem die Fachkunde für den Bau von Schutzeinrichtungen aus Stahl und Beton und die notwendigen Kenntnisse über das Regelwerk und die Fahrzeug-Rückhaltesysteme vermittelt werden. Dabei bezeichnet die Bezeichnung „Montagefachkraft“ in den ZTV FRS eine „durch Schulung befähigte Person, die Fahrzeug-Rückhaltesysteme gemäß der geltenden Regelwerke errichten kann.“

Der nächste Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde findet statt vom 22. – 26. Januar 2024 in Windhagen bei der Wirtgen GmbH.

Ausgebildete Fachkräfte sorgen beim Bau einer Betonschutzwand aus Ortbeton ebenso wie bei der Montage von Betonschutzwänden aus Fertigteilen für eine sichere technische Ausführung der Rückhaltesysteme.

Anforderungen BSW-Schein

Das als „BSW-Schein“ bekannte Zertifikat erfüllt die Anforderungen aus den ZTV FRS, Abschnitt 5.2.1 (1), die wie folgt lauten:

  1. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Montagekolonnen über die entsprechende Fachkunde verfügen. Dies beinhaltet Kenntnisse über die Regelwerke zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen und die einzubauenden Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Die Prüfinhalte bezüglich der Anforderungen an die Montagefachkraft sind im Anhang B der ZTV FRS vorgegeben. Die Fachkunde muss der Auftragnehmer gemäß der Abschnitte 5.2.1 (2) und (3) mit einem Prüfzeugnis entsprechend nachweisen.
  2. Der Nachweis einer Montagefachkraft ist durch eine beglaubigte Abschrift der Prüfungsurkunde beim Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Die Urkunde darf nicht älter als 4 Jahre sein.
  3. Der Nachweis einer Montagefachkraft sollte bei Angebotsabgabe, spätestens vor Zuschlagerteilung verlangt werden.

Lehrgänge

In den Jahren 2013, 2015, 2017, 2018, 2019, 2022 und 2023 hat die Gütegemeinschaft Betonschutzwand & Gleitformbau  e.V. jeweils ein 1-wöchiges Seminar zur Vorbereitung auf die Prüfung zum „BSW-Schein“ angeboten und im Anschluss die Prüfungen abgenommen.

Alle Personen, die den Lehrgang erfolgreich absolviert haben, können dies mit diesem Ausweis nachweisen:

BSW-Schein, ausgestellt von der Gütegemeinschaft Betonschutzwand & Gleitformbau
Der Lehrgang 2018 fand im Ausbildungszentrum der STRABAG im hessischen Bebra statt.
Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs 2015.