2020 hat die Gütegemeinschaft Betonschutzwand & Gleitformbau e.V. ihre Mitgliederversammlung nach § 5 des Pandemiegesetzes vom 27.3.2020 im versammlungsfreien Verfahren bis zum 29.05.2020 durchgeführt – also auch nicht als Webkonferenz.
Die Hürde bei diesem Verfahren für Vereine ist die notwendige Teilnahme von 50% der Mitglieder. Nehmen weniger Mitglieder teil, ist die Versammlung nicht gültig. Die Gütegemeinschaft hat bei ihrer Versammlung 2020 jedoch diese Anzahl weit überschritten.
Im Rahmen der Abstimmungen wurde der Vorstand in gleicher Zusammensetzung wiedergewählt. Auch der Vorsitzende wurde in seinem Amt bestätigt.